Gegen einen 30 Jahre alten Mann, der am 29. Dezember 2023 im „Queen’s Palace“ in Kreuzberg einen 29-Jährigen erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung sowie wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Berlin erhoben.
Der 30-jährige soll zunächst am 12. Dezember 2023 seine 27 Jahre alte Ehefrau on der gemeinsamen Wohnung in Kreuzberg gewürgt und mit einem Staubsaugerrohr auf deren Kopf eingeschlagen, weil er vermutete, dass diese eine Affäre mit dem später getöteten 29-Jährigen hatte.
Anschließend soll er seine Frau unter Androhung von Schlägen und Tod dazu genötigt haben, Anzeige gegen den 29-Jährigen wegen einer angeblichen Vergewaltigung durch diesen im Dezember 2022 zu erstatten, was diese letztlich am 13. Dezember 2023 auch tat.
Bei einer im „Queen’s Palace“ stattfindenden Hochzeitsfeier sollen die beiden Männer dann aufeinandergetroffen sein. Der Angeschuldigte soll den vermeintlichen Nebenbuhler mehrfach aufgefordert haben, mit ihm nach draußen zu kommen. Als dieser dem nicht Folge leistete, soll der Angeschuldigte zunächst ein Glas nach ihm geworfen haben. Einem damals 25 Jahre alten Zeugen, der sich schlichtend zwischen die beiden Männer gestellt haben soll, soll der Angeschuldigte dann zunächst mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen zu haben. Unmittelbar danach soll er seinem vermeintlichen Kontrahenten das Messer in die linke Brust gestochen und ihn so tödlich am Herzen verletzt haben.
Der Angeschuldigte war bereits am 17. Oktober 2022 durch das Amtsgericht Tiergarten wegen versuchten Raubes, sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bis zu dieser Hauptverhandlung soll er fünf Monate wegen dieser Tatvorwürfe in Untersuchungshaft gewesen sein – und vermutet haben, dass seine Ehefrau in dieser Zeit die angebliche Affäre mit dem Verstorbenen begonnen hat.
In dieser Sache wurde der Angeschuldigte unmittelbar festgenommen und befindet sich seitdem wiederum in Untersuchungshaft.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 29.05.2024