Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren OVG 10 B 34/23 Gerhard Schröder ./. BRD Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Donnerstag, den 6. Juni 2024, 10.00 Uhr.

Streitgegenstand:

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt, im Wesentlichen darauf, dass ihm sein ruhend gestelltes Büro in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages im Umfang der bisherigen Sach- und Stellenausstattung auch zukünftig zur Verfügung gestellt wird.

Seit den 1960er Jahren ist es Praxis, dass für die Bundeskanzler und die Bundeskanzlerin nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro bereitgestellt wird. Die in den Büros tätigen Personen sind Beschäftigte des Bundeskanzleramtes. Das Büro des Klägers war in den Räumlichkeiten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eingerichtet. Am 19. Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Büro des Klägers ruhend zu stellen, weil dieser keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme. Die dagegen gerichtete Klage, mit welcher der Kläger (insbesondere) einen aus Gewohnheitsrecht bzw. dem Gleichbehandlungsgrundsatz abgeleiteten Anspruch geltend macht, hat das Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen.

(c) OVG Berlin, 28.05.2024

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