Die Bundesanwaltschaft hat am 31. März 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Marvin E. erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Heranwachsender (§ 105 JGG) versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3 StGB). Zudem soll er gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz verstoßen haben (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, § 2 Abs. 3, § 52 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 und 7 WaffG).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Marvin E. teilt die Ideologie der sog. „Atomwaffen Division“ (AWD). Diese Gruppierung wurde ursprünglich in den USA gegründet und hat seitdem weltweit Ableger gebildet. Ihre Anhänger vertreten eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung. Um eine ihrer Ansicht nach bestehende Verdrängung der „weißen Bevölkerung“ zu verhindern, strebt die Organisation einen „Rassen“- und Bürgerkrieg an, durch den alle in der westlichen Welt lebenden Juden, Muslime sowie allgemein Personen, die nicht dem Weltbild der AWD entsprechen, getötet werden sollen. Durch Anschläge und Morde auf die vorgenannten Bevölkerungsgruppen sowie Politiker, Amtsträger oder staatliche Einrichtungen soll die bestehende demokratische Grundordnung destabilisiert und so das Ziel einer rechtsextremis¬tischen Herrschaftsform erreicht werden.
Der Angeschuldigte fasste im Sommer 2021 den Entschluss, innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen „Rassen“- und Bürgerkrieg im Sinne der AWD-Ideologie zu entfachen. Hierfür sollte eine von ihm geführte „Atomwaffen Division Hessen“
Anschläge mittels Sprengsätzen und Schusswaffen begehen. Als Mitglieder versuchte er vor allem Personen mit Erfahrung im Umgang mit Waffen und Pyrotechnik zu gewinnen. Zugleich bemühte Marvin E. sich, das für die Anschläge erforderliche Waffenarsenal zu beschaffen. Er informierte sich über ein Schnellfeuergewehr und erwarb über das Internet verschiedene Komponenten, mit denen er mehrere sog. unkonventionelle Sprengvorrichtungen herstellte. Das von ihm produzierte Gemisch entfaltete dabei eine Sprengkraft, die einen mit militärischem Sprengstoff in etwa vergleich¬baren Wirkungsgrad erzielte.
Der Angeschuldigte recherchierte bereits über mögliche Ziele für die von ihm beabsichtigten Anschläge. Zudem plante er für die Rekrutierung von Mitgliedern seiner „Atomwaffen Division Hessen“ eine Plakataktion in einer hessischen Stadt.
Zu einer Umsetzung seiner Vorhaben kam es nicht, da Marvin E. am 16. September
2021 festgenommen wurde. Seitdem befindet er sich – zunächst aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Kassel und nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch die Bundesanwaltschaft seit dem 29. Dezember 2021 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichthofs – in Untersuchungshaft.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 13. April 2022