Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute, am 27. Mai 2024, unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Lars Bachler einen 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Rheinland-Pfalz wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Senats war der Angeklagte als Berufssoldat beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschäftigt. Am 4. Mai 2023 übermittelte er dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn aus eigenem Antrieb mehrere nur für den Dienstgebrauch bestimmte Dokumente der Bundeswehr zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst und bot eine Zusammenarbeit und die Lieferung weiterer Dokumente der Bundeswehr an.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte war weitgehend geständig, hat sich bereits im Ermittlungsverfahren kooperativ gezeigt und bereut die Tat. Der Senat hat bei der Strafzumessung unter anderem zu seinen Gunsten berücksichtigt, dass der Angeklagte keine Vorteile aus seiner Tätigkeit gezogen hat, zum Tatzeitpunkt erhebliche gesundheitliche Probleme hatte und er durch die Verurteilung seine Rechtsstellung als Berufssoldat verliert.
Zu Lasten des Angeklagten fiel dagegen unter anderem ins Gewicht, dass er seine geheimdienstliche Agententätigkeit für die Russische Föderation ausgeübt hat, einem Land, von dem eine militärische Bedrohung für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Die von ihm übergebenen Dokumente waren geeignet, einer fremden Macht Kenntnisse zu verschaffen, deren Offenlegung einen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedeuten kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
Aktenzeichen: III-7 St 2/24
(c) OLG Düsseldorf, 27.05.2024