Ein heute 38-Jähriger muss sich nun vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, da er im April 2023 gleich mehrfach strafrechtlich auffällig geworden sein soll, beispielweise als er während einer Autofahrt mit stark überhöhter Geschwindigkeit seine Beifahrerin geschlagen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung, Bedrohung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und räuberischen Diebstahls erhoben.
Am 9. April 2023 soll der Angeschuldigte bei erlaubten 80 km/h auf der Bundesautobahn A 114 die Geschwindigkeit auf 160 km/h erhöht, abrupte Spurwechsel durchgeführt und keinen Sicherheitsabstand gehalten haben. Nach Verlassen der Autobahn habe der Angeschuldigte die Fahrt in derselben Art und Weise fortgeführt und sei zudem noch mehrfach „über Rot“ gefahren. Laut Anklage forderte seine heute 58-jährige Beifahrerin ihn wiederholt auf, langsamer zu fahren, woraufhin der Mann ihr mehrmals mit der Faust ins Gesicht schlug und ihr androhte, er werde sie umbringen, sollte sie versuchen das Fahrzeug zu stoppen. Als die Beifahrerin versucht habe, den Polizeinotruf zu wählen, soll der Angeschuldigte ihr Handy aus dem Autofenster geworfen haben. Nach Beendigung der Fahrt soll der 38-Jährige den Schlüssel des Autos eingesteckt und damit weggegangen sein, obwohl das Fahrzeug der Beifahrerin gehört.
Überdies soll der Angeschuldigte, ebenfalls im April 2023, noch drei weitere Taten begangen haben: Zuerst soll er das Fahrzeug der 58-Jährigen unberechtigt gefahren haben. Dann soll er an dem Fahrzeug eines 71-Jährigen einen Schaden verursacht und sich dann, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, entfernt haben. Zuletzt soll er Lebensmittel aus einem Supermarkt entwendet und einen 42-jährigen Mitarbeiter des Supermarktes, der den Diebstahl bemerkt haben soll, geschlagen haben.
Aufgrund eines bereits im September 2023 wegen dieser Taten erwirkten Haftbefehls konnte der 38-Jährige im April 2024 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 22.05.2024