Zum Jahresende 2023 waren in Deutschland rund 3,17 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um etwa 95 000 oder 3 %. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Neben Ukrainerinnen und Ukrainern (977 000 Personen; -3 % zum Vorjahr) waren die meisten Schutzsuchenden syrische (712 000; +6 %), afghanische (323 000; +13 %), irakische (200 000; -5 %) oder türkische (152 000; +51 %) Staatsangehörige. Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller Schutzsuchenden.
Zahl anerkannter Schutzsuchender steigt weiter
2,53 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2023 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus, das waren 275 000 mehr als im Vorjahr (+12 %). Dieser Anstieg ist vor allem auf die Anerkennung von ukrainischen Schutzsuchenden (+188 000) zurückzuführen. Die vier Herkunftsstaaten Ukraine (37 %), Syrien (25 %), Afghanistan (10 %) und Irak (6 %) machten gemeinsam mehr als drei Viertel aller Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus aus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (87 % oder 2,2 Millionen Personen), lediglich 13 % (340 000) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Etwa die Hälfte der befristet anerkannten Schutzsuchenden (1,1 Millionen Personen) erhielt ihren Schutzstatus im Rahmen eines Asylverfahrens. Die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war dabei mit einem Anteil von 52 % (562 000) der häufigste Schutztitel. Der Anteil subsidiär Schutzberechtigter lag bei 30 % (326 000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden, die Ihren Schutzstatus in einem Asylverfahren erhielten.
Neben dem Weg über ein Asylverfahren gibt es auch die Möglichkeit, ohne Asylverfahren einen befristeten Schutzstatus zu erlangen. Hier ist der vorübergehende Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Anwendungsfall. Diesen Schutzstatus hatten 83 % (919 000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden ohne Asylverfahren zum Jahresende 2023 inne.
Anerkannte Schutzsuchende deutlich jünger als Gesamtbevölkerung
Der Anteil der weiblichen Personen unter den anerkannten Schutzsuchenden lag Ende 2023 bei 49 % und somit in etwa so hoch wie bei der ausländischen Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung (je 51 %). Anerkannte Schutzsuchende waren durchschnittlich 32,2 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung lag dagegen bei 36,6 Jahren, das Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung bei 44,6 Jahren. 29 % der anerkannten Schutzsuchenden waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (ausländische Bevölkerung: 18 %; Gesamtbevölkerung: 17 %), 69 % waren Menschen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren (ausländische Bevölkerung: 76 %; Gesamtbevölkerung: 64 %).
Hoher Anteil von Mädchen und Frauen unter ukrainischen Schutzsuchenden
Die Gruppe der Personen mit anerkanntem Schutzstatus ist hinsichtlich der demografischen Kenngrößen nicht homogen: Mit 62 % war der Anteil der Mädchen und Frauen unter den anerkannten ukrainischen Schutzsuchenden deutlich höher als unter den anerkannten Schutzsuchenden aus Syrien oder Afghanistan (je 39 %). Auch das Durchschnittsalter unterscheidet sich: Während syrische, afghanische und irakische anerkannte Schutzsuchende durchschnittlich 27 Jahre alt waren, lag das Durchschnittsalter der ukrainischen Personen bei 34 Jahren.
Anteil Schutzsuchender an der Gesamtbevölkerung in Stadtstaaten am höchsten
Gemessen am Bevölkerungsanteil lebten Ende 2023 die meisten anerkannten Schutzsuchenden in den Stadtstaaten Bremen (5,5 %), Hamburg (4,1 %) und Berlin (4,0 %) sowie im Saarland (4,6 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (2,1 %), Bayern (2,2 %) und Mecklenburg-Vorpommern (2,3 %).
Deutlich weniger Schutzsuchende mit offenem oder abgelehntem Schutzstatus
Zu den Schutzsuchenden zählten zum Stichtag am 31. Dezember 2023 rund 455 000 Personen mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag oder Antrag auf vorübergehenden Schutz noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das waren 115 000 Personen weniger als im Vorjahr (-20 %). Der Rückgang ist vor allem auf eine Abarbeitung der Anträge von Ukrainerinnen und Ukrainern zurückzuführen: So hatten Ende 2023 rund 50 000 Ukrainerinnen und Ukrainer einen offenen Schutzstatus, ein Jahr zuvor waren es bis zu 271 000 Personen gewesen. Zeitgleich stieg die Zahl von Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus bei anderen Staatsangehörigkeiten teilweise stark, insbesondere bei Personen mit türkischer (+130 % auf 84 000 Personen) und syrischer Staatsangehörigkeit (+37 % auf 81 000 Personen).
Schutzsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben, zählen zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus. Ende 2023 traf dies auf 189 000 Personen zu, das waren 65 000 weniger als Ende 2022 (-25 %). Bei 83 % von ihnen war eine Duldung im AZR registriert, das heißt die Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt. Der Rückgang der Zahl der Personen mit abgelehntem Schutzstatus ist zum größten Teil auf einen deutlichen Rückgang an Duldungen (-28 % auf 157 000) zurückzuführen. Dieser erstmalige Rückgang der Duldungen seit dem Jahr 2012 dürfte im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Chancenaufenthaltsgesetzes zum Jahresende 2022 stehen. Dadurch können Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren mit Duldung in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen für 18 Monate einen sogenannten Chancen-Aufenthaltstitel erhalten. Die größten Rückgänge bei den Duldungen gegenüber dem Vorjahr gab es bei irakischen (-10 000) und afghanischen (-9 000) Staatsangehörigen. Ende 2023 hatten irakische (12 % oder 23 000), afghanische (7 % oder 14 000) und nigerianische (6 % oder 12 000) sowie russische Staatsangehörige (6 % oder 11 000) die größten Anteile an allen Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus.
(c) Statistisches Bundesamt, 23.05.2024