Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat soeben einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Fritzlar vom 12.05.2024 über das Verbot des öffentlichen Konsums von Cannabis im Veranstaltungsbereich des Hessentages 2024 abgelehnt.
Der von einem Rechtswalt aus Kassel in eigener Sache angestrengte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz habe keinen Erfolg, weil sich die Allgemeinverfügung nach Auffassung des Gerichts aller Voraussicht als rechtmäßig erweise. Diese Regelung rechtfertige sich aufgrund des im „Konsumcannabisgesetz“ verankerten speziellen Verbots von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen und des damit bezweckten Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutzes. Wie auch der Gesetzgeber dabei zu Recht angenommen habe, sei Cannabis nicht mit Alkohol und Zigaretten vergleichbar, so dass insoweit auch keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliege.
Gegen den Beschluss ist binnen zwei Wochen die Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zulässig.
Aktenzeichen: 7 L 725/24.KS
(c) VG Kassel, 22.05.2024