Nach akribischen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach gegen eine Bande international agierender Anlagebetrüger sowie operativen Maßnahmen im Ausland im Sommer 2021 hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern in den vergangenen Wochen zwei mutmaßliche Tatbeteiligte angeklagt. Ihnen werden gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in jeweils mehr als 140 Fällen in Form des sog. Cybertradings zur Last gelegt. Ein 23-jähriger Bulgare muss sich vor einer Jugendkammer des Landgerichts München I verantworten. Sein 38-jähriger Mittäter, der über die deutsche und israelische Staatsangehörigkeit verfügt, wurde in einem gesonderten Verfahren zu einer Strafkammer des Landgerichts Landshut angeklagt.
Den beiden Angeschuldigten wird konkret vorgeworfen, ab Oktober 2016 bzw. ab März 2019 bis zu ihrer Festnahme im Juli 2021 Mitglieder einer professionell organisierten und hierarchisch strukturierten Tätergruppierung, die sich zur fortdauernden Begehung von Betrugstaten in Form des betrügerischen Cybertradings zusammengeschlossen hatte, gewesen zu sein. Sie sollen insbesondere in einem Callcenter in Sofia tätig gewesen und als sog. Retention Agents an vorderster Front für den Anlagebetrug zum Nachteil zahlreicher Geschädigten aus dem deutschsprachigen Raum verantwortlich gewesen sein.
Die Tätergruppierung betrieb bis Juli 2021 zum Teil parallel, zum Teil nacheinander auf unterschiedlichen Domains u.a. die betrügerischen Trading-Plattformen Alpha Financial Group, Zurich Financial Group und Geneva Capital Group. Wegen der Einzelheiten wird auf die vorangegangene Pressemitteilung vom 09.08.2021 verwiesen (PM 16/2021).
Der Tätergruppierung wird insgesamt mittlerweile – bei weiterhin erheblichem Dunkelfeld – ein Schaden von mehr als 14 Millionen EUR zum Nachteil von mehr als 250 identifizierten Geschädigten v.a. aus Deutschland zugerechnet.
Der bulgarische Angeschuldigte soll hiervon im Zeitraum März 2019 bis Juli 2021 einen Schaden von knapp 2,3 Millionen EUR verursacht haben. Einen Teil der Taten soll er als Heranwachsender begangen haben, weshalb das Verfahren bei einer Jugendkammer anhängig ist.
Der deutsche/israelische, zum Landgericht Landshut angeklagte Angeschuldigte soll von dem Gesamtschaden im Zeitraum Oktober 2016 bis Juli 2021 mehr als 3,5 Millionen EUR zu verantworten haben.
In dem Verfahrenskomplex kam es im Juli 2021 im Rahmen eines gemeinsamen Zugriffs deutscher und bulgarischer Strafverfolgungsbehörden zu verschiedenen operativen Maßnahmen in Sofia. Im Rahmen dieses „Action Days“ konnten vier Tatbeteiligte festgenommen werden, u.a. die beiden nun angeklagten Männer. Sie wurden im weiteren Verlauf nach Deutschland überstellt und befinden sich unverändert in Untersuchungshaft.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die zuständige Jugendkammer des Landgerichts München I bzw. die zuständige Strafkammer des Landgerichts Landshut entscheiden. Die Anklagen erfolgten zu diesen beiden Gerichten, weil im jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrere Geschädigte wohnhaft sind.
Das Gesetz sieht für jeden Fall des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Pressemitteilung vom 12. April 2022