Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website bitboter.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben und/oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringen. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich unter Einsatz eines automatisierten Krypto-Handelsbots mit Kryptowerten handeln.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
(c) BaFin, 21.05.2024