In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Betreuungsverfahren im Jahr 2023 leicht angestiegen. An den Amtsgerichten in M-V waren am Ende des Jahres 34.760 Betreuungsverfahren anhängig. Im Jahr zuvor waren es rund 34.400. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind über diesen Anstieg hinaus weiter gestiegen und lagen voriges Jahr bei ca. 37,1 Mio. Euro. Der Großteil, rund 34 Mio. Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Auch wenn der Anteil der ehrenamtlichen Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung weiter sinkt, so bleibt sie dennoch zu über einem Drittel ein wichtiger Beitrag. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
„Die Situation für die beruflichen sowie ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und auch für die Betreuungsvereine hat sich in diesem Jahr verbessert. Seit 1. Januar erhalten diese über den Zeitraum von 2 Jahren Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen je geführter Betreuung. Das war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten befinden.“, so Justizministerin Bernhardt.
„Für viele Fragen rund um das Betreuungsrecht hat das Ministerium eine kostenlose Broschüre herausgebracht. Sie enthält auch wichtige Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht. Jede und jeder sollte sich bewusst sein, dass ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung die Selbstbestimmung so stark einschränken, dass vorübergehend nicht mehr allein für sich gesorgt werden kann. Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen“, wirbt Ministerin Jacqueline Bernhardt.
->Hier bestellen Sie die Broschüre „Das Betreuungsrecht.“
(c) JM Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2024