Shein hat eine Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) monierten Punkten abgegeben. In der vzbv-Abmahnung gegen Shein ging es unter anderem um manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege und versteckte Kontaktmöglichkeiten. Der vzbv hat die Unterlassungserklärung des Anbieters angenommen, das Verfahren wurde damit erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen. Die Anpassungen muss Shein bis zum 1. Juni umsetzen.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv:
„Dass auch Shein den Online-Shop nachbessert zeigt: Verbraucherschutz wirkt. Das Unternehmen muss künftig auf die bemängelten Praktiken verzichten. Damit haben wir auch dieses Verfahren zügig und erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen.
Als Verbraucherschützer sind wir aber noch nicht am Ziel. Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update. Verbraucher:innen müssen auch im digitalen Raum geschützt sein. Die EU muss den digitalen Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode ganz oben auf die Agenda setzen.“
Hintergrund
Mit der Unterlassungserklärung hat sich Shein verpflichtet, die abgemahnten Verstöße nach einer kurzen Umsetzungsfrist ab dem 1. Juni 2024 zu unterlassen.
Somit verpflichtet sich der Anbieter, die abgemahnten Verstöße künftig zu unterlassen. Dadurch sind die Voraussetzungen für eine gerichtliche Geltendmachung der abgemahnten Punkte nicht mehr gegeben. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern.
Vor Shein gab bereits Temu eine umfangreiche Unterlassungserklärung nach einer vzbv-Abmahnung ab. Auch dieses Verfahren ist außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen worden.
(c) vzbv, 17.05.2024