Das Bundeskartellamt hat heute die geplante Übernahme von Altium Limited, Australien, durch die Renesas Electronics Corporation, Japan, freigegeben. Renesas ist weltweit im Bereich der Herstellung und dem Vertrieb von Halbleitern tätig. Altium ist im Schwerpunkt Anbieter von Software, die für das Design von sogenannten Leiterplatten („Printed Circuit Boards“) eingesetzt wird. Leiterplatten dienen der Integration von Bauteilen, insbesondere Halbleitern, in elektronische Schaltkreise und werden unter anderem in Produkten der Konsumerelektronik, in Fahrzeugen und in zahlreichen industriellen Anwendungen verwendet.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es gibt praktisch kaum ein elektronisches Gerät, das ohne Leiterplatten auskommt. Daher haben sie für die gesamte Industrie eine große Bedeutung. Altium ist auf dem betroffenen Softwaremarkt für das Design bestimmter Leiterplatten ein starker Anbieter. Renesas ist als Hersteller für Halbleiter vor allem im Automotive-Bereich ein bedeutender Akteur. Daher haben wir die Übernahme sorgfältig geprüft. Im Ergebnis haben wir keine wettbewerblichen Bedenken. Weder ist eine Verstärkung der Marktstellung von Altium noch sind anderweitige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb infolge des Zusammenschlusses zu erwarten.“
Im Rahmen der Marktermittlungen haben sich deutliche Anhaltspunkte für eine bedeutsame Marktstellung von Altium bei „Mainstream“-Software ergeben: Dabei handeltes sich um Software, die für das Design von Leiterplatten mittlerer Komplexität eingesetzt wird. Die von Altium angebotene Software enthält neben mehreren Design-Tools auch eine integrierte Teiledatenbank mit Informationen zu Komponenten, insbesondere Halbleitern,sowie einer Vorschlagsfunktion für alternative Bauteile beim Design von Leiterplatten.
Da Altium und Renesas in unterschiedlichen Bereichen tätig sind, sind keine (horizontalen) wettbewerblichen Überlappungen vorhanden. Das Bundeskartellamt hat sich in seiner Prüfung ebenfalls intensiv mit möglichen Auswirkungen auf vor- bzw. nachgelagerte Märkte sowie anderweitige Auswirkungen auf den Wettbewerb befasst (vertikale bzw. konglomerate Effekte).
Auf den Halbleitermärkten, auf denen Renesas tätig ist, haben die Ermittlungen keine wettbewerbsrechtlich relevanten nachteiligen Effekte ergeben, etwa durch eine Bevorzugung von Halbleiterprodukten von Renesas in der Altium-Software bei Produktvorschlägen oder der integrierten Teiledatenbank. Die Nutzerschaft von Altium pflegt häufig ihre eigenen Teiledatenbanken und jedenfalls bei größeren Unternehmen erfolgt das Design von Leiterplatten und der herstellerunabhängige Einkauf von Halbleitern in getrennten Abteilungen. Schließlich sind auch keine wettbewerbsrechtlich relevanten Effekte auf Halbleitermärkte durch Zugang von Renesas zu Produktinformationen von Altium-Kunden zu erwarten.
(c) Bundeskartellamt, 14.05.2024