Die Stellungnahme des Bundesrates (20/11307) zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ der Bundesregierung (20/10942) liegt als Unterrichtung vor. Die Länderkammer schlägt darin diverse Änderungen an dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf vor, etwa zum Anwendungsbereich und zu verfahrenstechnischen Regelungen. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die meisten Vorschläge ab.
Am Mittwoch, 15. Mai 2024, ab 11.00 Uhr findet im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf statt. Die Anhörung wird live auf bundestag.de übertragen. Die Liste der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen (nach Eingang) auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1000286-1000286
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997500
(c) HiB Nr. 305, 13.05.2024