Am Freitag, dem 17. Mai 2024, beginnt die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen einen 47-jährigen Syrer, der von 2012 bis 2015 als Mitglied einer regimezugehörigen Miliz in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben soll. Die Miliz soll willkürlich Menschen festgenommen haben, um Lösegelder zu erlangen, sie zu Zwangsarbeit zu verpflichten oder sie zu foltern. In mehreren Fällen soll der Angeklagte selbst an der Misshandlung und Versklavung von Zivilpersonen sowie an Plünderungen beteiligt gewesen sein. Seit seiner Festnahme am 2. August 2023 befindet sich der Angeklagte, der erstmals im Februar 2016 nach Deutschland eingereist sein und sich zuletzt in Bremen aufgehalten haben soll, in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung soll im Strafjustizgebäude, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg stattfinden und am 17. Mai 2024 um 9:00 Uhr im Saal 237 beginnen.
(c) OLG Hamburg, 10.05.2024