Die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat gegen drei Angeschuldigte im Alter von 25 bis 39 Jahren Anklage bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund erhoben. Hierin wird ihnen zur Last gelegt, sich seit Dezember 2016 als Mitglied in einer ausländischen kriminellen Vereinigung betätigt sowie banden- und gewerbsmäßig Geldwäsche betrieben zu haben.
Konkret wird den Angeschuldigten vorgeworfen, auf Geheiß eines hochrangigen Mitglieds der ‚Ndrangheta aus San Luca in Kalabrien ein Eiscafé in Siegen zur Unterstützung der kriminellen Mafiaorganisation betrieben zu haben. Das vorgenannte hochranginge Mafiamitglied, den die italienischen Strafverfolgungsbehörden als einen führenden Verantwortlichen im internationalen Kokainhandel betrachten, soll ca. 400.000 Euro in die Eisdiele investiert haben. Die Eisdiele soll im Gegenzug zum einen der Wäsche der illegalen Betäubungsmittelgewinne der ‚Ndrangheta, zum anderen auch als Logistikstützpunkt in Nordrhein-Westfalen gedient haben. Außerdem sollen Teile der Einnahmen aus dem Tagesgeschäft an weitere ‚Ndrangheta-Mitglieder in Italien abgeführt worden sein.
Die im Juli 2020 eingeleiteten länderübergreifenden Ermittlungen gehen auf Hinweise der italienischen Strafverfolgungsbehörden zurück. Die daraufhin in enger Zusammenarbeit mit den italienischen sowie weiteren nationalen und internationalen Behörden durchgeführten umfangreichen Ermittlungen führten u.a. am 3. Mai 2023 zu Durchsuchungsmaßnahmen und zur Festnahme der Angeschuldigten, die sich seither in Untersuchungshaft befinden.
Die Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Die banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Das Landgericht Dortmund hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens und über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entschieden.
Hinsichtlich dieser Pressemitteilung wird gebeten, Rückfragen direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten.
Bei Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens wird gebeten, sich an die Pressestelle des Landgerichts Dortmund zu wenden.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
(c) StA Düsseldorf, 08.05.2024