Am Oberverwaltungsgericht werden alle ab heute neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch geführt. Das Oberverwaltungsgericht ist damit das erste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen, das die elektronische Gerichtsakte führt. Die anderen drei Verwaltungsgerichte folgen noch in diesem (Verwaltungsgericht Dresden) oder im Laufe des nächsten Jahres (Verwaltungsgericht Leipzig und Chemnitz). Damit wird § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO entsprochen, wonach ab dem 1. Januar 2026 sämtliche Gerichtsakten elektronisch geführt werden müssen.
(c) OVG Sachsen, 06.05.2024