Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet heute eine Fachtagung zum Thema Strafrecht im neuen digitalen Zeitalter – Metaverse und Generative KI. Bei dieser werden sich die Teilnehmenden mit den rasanten Entwicklungen in den Bereichen des Metaverse und der Generativen KI und den Möglichkeiten und Herausforderungen, die sich daraus für das Strafrecht ergeben, beschäftigen. Die Veranstaltung, bei der hochrangige Experten aus Wissenschaft und Praxis zu Wort kommen, wurde heute Vormittag vom Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann eröffnet. Der Eröffnung folgte eine Keynote des Bayerischen Staatsministers der Justiz Georg Eisenreich.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: „Neue Technologien eröffnen uns neue Chancen – und werfen zugleich neue Fragen an unser Recht auf. Welches Recht gilt im Metaverse? Wer ist im Sinne des Strafrechts verantwortlich, wenn durch den Einsatz einer selbstlernenden künstlichen Intelligenz Schäden entstehen? Und was gilt, wenn strafbare Handlungen durch Avatare begangen werden? All das sind wichtige Fragen für das Strafrecht der Zukunft. Wir müssen seine effektive Anwendung sicherstellen, um gegen Straftaten im Metaverse und durch Generative KI vorzugehen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wollen wir dazu ins Gespräch kommen. Wir wollen untersuchen, was getan werden kann, um für Kriminalitätsrisiken bestmöglich gewappnet zu sein. Wir werden uns auch dazu austauschen, wie wir die Möglichkeiten der KI für den Strafprozess bestmöglich nutzen können. Wichtig bei all dem: Das Finden der Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auch im digitalen Raum.“
Der Bayerischen Staatsministers der Justiz Georg Eisenreich erklärt dazu: „Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters. Generative KI und künftig vielleicht das Metaverse haben die Kraft, die Gesellschaft zu verändern.
Leider sind Straftäter mit die Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen. Deshalb muss sich das Strafrecht frühzeitig mit den neuen Möglichkeiten befassen. Das Metaverse darf kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb brauchen wir Antworten auf neue Phänomene – Diebstahl virtueller Güter, oder der ganzen Identität, Terrorpropaganda oder Belästigung von Frauen und Kindern. Auch das Missbrauchspotential künstlicher Intelligenz ist riesig. Mithilfe täuschend echter Videos und perfekt imitierter Stimmen können Betrüger bekannte Maschen wie CEO-Fraud oder Enkeltrickbetrug auf ein neues Level heben. Es wird auch immer leichter, Menschen, vor allem Frauen, per Deep Fake in pornografische Fotos oder Videos einzubauen. Die Digitalisierung eröffnet gleichzeitig den Ermittlerinnen und Ermittlern neue Chancen, die wir nutzen wollen. Dazu gehören beispielsweise virtuelle Tatortbegehungen oder das Auffinden von kinderpornografischen Inhalten mithilfe von KI.“
Hochkarätige Expertinnen und Experten diskutieren bis zum Nachmittag
Ziel der heutigen Veranstaltung ist es, in Bezug auf die drängendsten Fragen zum Thema Metaverse und KI mit Hinblick auf das Strafrecht konkreten Handlungsbedarf im Bereich des Strafrechts zu identifizieren. Bei der heutigen Veranstaltung diskutieren deshalb Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Recht die drängendsten Fragen in diesem Bereich.
Nach den Eröffnungsworten von Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann und der Keynote des Bayerischen Staatsministers der Justiz Georg Eisenreich begann die Tagung mit einem Impulsvortrag von Herr Dr. Bernhard Waltl und Herr Dr. Dierk Schindler vom Liquid Legal Institute e.V. zum Thema „Metaverse und Generative KI – die neue Dimension der digitalen Realität!“. Danach erörterte Herr Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg in einem weiteren Impulsvortrag rechtliche Grundsatzfragen einer (straf-)rechtlichen Regulierung von Metaverse und Generativer KI.
Im weiteren Laufe der Veranstaltung vertiefen heute Nachmittag weitere Vortragende aus der Strafrechtswissenschaft und aber aus der Praxis der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden wichtige Teilaspekte der Gesamtfragestellung wie materiell-rechtliche Probleme des Metaverse oder die Strafverfolgung im Metaverse. Ebenfalls ist eine Bestandsaufnahme aus Sicht der gerichtlichen Praxis vorgesehen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Podiumsdiskussion zum Thema „Erkenntnisse und Ausblick: Welcher Handlungsbedarf und welche Handlungsoptionen bestehen auf nationaler und supranationaler Ebene?“. Die Tagung wird heute Nachmittag mit Schlussworten der Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Angelika Schlunck enden.
Die konkreten Erkenntnisse und Ergebnisse des heutigen Tages sollen den Landesjustizministerinnen und -ministern voraussichtlich bei der nächsten Justizministerkonferenz im Herbst 2024 vorgestellt werden.
(c) StMJ, 06.05.2024