Unter der Leitung von Justizstaatssekretärin Tanja Eichner fand heute in der Frauenvollzugsanstalt Frankfurt am Main III die erste Sitzung der für die neue Amtsperiode 2024-2028 bestellten Anstaltsbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertretungen in den hessischen Justizvollzugsanstalten statt.

In der Sitzung wurden die zum Teil erstmalig bestellten Anstaltsbeiräte in die Grundlagen und in aktuelle Themen des hessischen Justizvollzuges eingeführt, wie die allgemeine Stellensituation, die bauliche Situation oder die anstehende Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung. Viele dieser Themen konnten im Rahmen einer abschließenden Anstaltsführung vor Ort praktisch und anschaulich vertieft werden. Darüberhinausgehend bestand Raum für den gemeinsamen Erfahrungsaustausch über das Ehrenamt als Anstaltsbeirat.

Tanja Eichner betonte: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, für die nächste Amtsperiode von fünf Jahren rund 100 hochmotivierte Bürgerinnen und Bürger als Anstaltsbeiräte in den 17 hessischen Justizvollzugsanstalten zu gewinnen. Alle werden unsere Justizvollzugsanstalten sicherlich tatkräftig unterstützen. Für Ihre Bereitschaft zu diesem ehrenamtlichen Engagement möchte ich Ihnen meinen herzlichen Dank aussprechen. Zugleich erwartet Sie eine verantwortungsvolle, aber auch interessante Aufgabe. Mit den Anstaltsleitungen freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in den kommenden fünf Jahren.“

Hintergrundinformation:

Bei allen 16 hessischen Justizvollzugsanstalten sowie der Jugendarresteinrichtung Gelnhausen sind gemäß den Hessischen Vollzugsgesetzen alle fünf Jahre ehrenamtliche Anstaltsbeiräte neu zu bilden. Der Anstaltsbeirat unterstützt die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge. So konnte zum Beispiel in der JVA Limburg auf Anregung des Anstaltsbeirates das „Malteser Besuchshundeprojekt“ als Behandlungsmaßnahme etabliert werden. Im Rahmen dieses Projektes können ausgewählte Gefangene mit den Hunden interagieren, was zur Resozialisierung beiträgt. Der Anstaltsbeirat trägt zudem zur Erfüllung des Eingliederungsauftrags bei, u.a. kann er auch Gefangene anhören. Er wirkt für die jeweilige Anstalt als Mittler zwischen Justizvollzug und Öffentlichkeit. Der Beirat, der sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Ausländerbeiräten sowie der Sozialarbeit, insbesondere der Straffälligenhilfe, zusammensetzt, unterliegt dabei nicht der Weisungsbefugnis der Anstaltsleitung. Die Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag des Magistrats der Stadt oder des Kreisausschusses des Landkreises, in der bzw. dem die Vollzugsanstalt liegt, durch das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat bestellt.

(c) HMdJ, 30.04.2024

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