Am frühen Samstagabend, 27. April 2024, wurden zwei Männer in Murnau Opfer eines Gewaltverbrechens. Seitdem untersuchen Beamte der Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen den Fall und arbeiten zusammen zunächst mit der Staatsanwaltschaft München II an dessen Klärung. Unmittelbar nach der Tat konnte ein dringend Tatverdächtiger festgenommen werden, dieser sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft München, Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) übernahm am 29.04.2024 im Laufe des Vormittags die Ermittlungen, weil eine politische Motivation der Tat nicht ausgeschlossen werden kann. Am Samstagabend des 27. April 2024 wurden auf dem Gelände eines Einkaufszentrums in Murnau zwei schwerverletzte Männer aufgefunden. Ein 36- Jähriger erlag dabei noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Der zweite Mann, ein 23-Jähriger, verstarb trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen kurze Zeit nach der Tat in einem nahgelegenen Krankenhaus.
Ein unmittelbar nach der Tat dringend Tatverdächtigter festgenommener 57-jähriger russischer Staatsbürger sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.
Im Zuge der ersten Ermittlungen wurde bekannt, dass der dringend Tatverdächtige bereits seit Anfang der 90er-Jahre im Bundesgebiet wohnhaft ist.
Bei den beiden Opfern handelt es sich um ukrainische Staatsbürger. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehörten beide Personen der ukrainischen Armee an und hielten sich seit der zweiten Jahreshälfte 2023 für medizinische Behandlungen im Bundesgebiet, in der Region Murnau auf.
Zwischen den beiden Opfern und dem Beschuldigten bestand nach ersten Erkenntnissen eine Vorbeziehung. Bei beiden Opfern wurden im Laufe des Sonntags, 28. April 2024, im Institut für Rechtsmedizin in München Obduktionen zur Klärung der Todesursache durchgeführt. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte, dass in beiden Fällen die schweren Stichverletzungen todesursächlich waren.
Das Motiv der Tat ist derzeit noch unklar, wobei eine politische Tatmotivation nicht ausgeschlossen werden kann und in alle Richtungen ermittelt wird.
(c) Generalstaatsanwaltschaft München, 29.04.2024