Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Urteil vom 23. April 2024 die Ernennung des Beigeordneten der Stadt Tettnang aufgehoben.
Der Beigeordnete war am 16. Dezember 2020 vom Gemeinderat der Stadt Tettnang gewählt und am 17. Dezember 2020 vom damaligen Bürgermeister der Stadt Tettnang ernannt worden. Hiergegen hatte ein bei der Wahl unterlegener Mitbewerber vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt und eine Verletzung seines sog. Bewerbungsverfahrensanspruchs geltend gemacht. Nachdem das Verwaltungsgericht seine Klage noch abgewiesen hatte, war er damit nun vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen (4 S 1511/23).
(c) VGH Mannheim, 26.04.2024