Die geplanten Neuregelungen zum SCHUFA-Scoring im Bundesdatenschutzgesetz begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die Datenschutzkonferenz braucht indes einen Staatsvertrag. Der DAV warnt überdies vor dem im Bundesrat angeregten Verzicht auf betriebliche Datenschutzbeauftragte.
„Die Datenschutzpraxis der Behörden bleibt ein Flickenteppich, die Datenschutzkonferenz ein zahnloser Tiger“, so Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied des DAV und Vorsitzender des DAV-Ausschusses Informationsrecht. Schon in der Vergangenheit habe der Deutsche Anwaltverein gefordert, dass erweiterte Befugnisse für die Datenschutzkonferenz (DSK) in einem Staatsvertrag geregelt werden. „Nur so kann eine bessere Abstimmung unter den Datenschutzbehörden von Ländern und Bund und ein Gremium mit ausreichenden Handlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, erklärt Härting.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Einrichtung unabhängiger Prüfstellen für Scorewerte vor. Beim Scoring-Verfahren der SCHUFA und anderer Auskunfteien wird das zukünftige Verhalten von Personen mittels mathematisch-statistischer Wahrscheinlichkeitswerte prognostiziert. „Unabhängige Prüfstellen müssten von den Datenschutzbehörden kontrolliert werden – das ist mit deren begrenzten Kapazitäten schwer vereinbar“, warnt der Rechtsanwalt.
DAV warnt vor Verzicht auf betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der Innenausschuss des Bundesrates hat sich für einen weitgehenden Verzicht auf betriebliche Datenschutzbeauftragte ausgesprochen. Der DAV sieht darin eine Milchmädchenrechnung: „Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind keine Bürde, sondern eine Unterstützung für Unternehmen und Organisationen“, mahnt Härting. „Da sich an den datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst ja nichts ändert, würde ein Verzicht auf diese Stelle auch keine Entlastung für Betriebe bedeuten, sondern nur eine Verlagerung derselben Aufgaben.“
(c) DAV, 24.04.2024