Das Europäische Parlament hat am 23. April mit großer Mehrheit Änderungen der EU-Menschenhandelsrichtlinie beschlossen.
Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht Reformbedarf auf verschiedenen Ebenen in Deutschland. Dazu erklärt Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel:
„Die Änderungen der EU-Menschenhandelsrichtlinie müssen nun auch Änderungen im Strafgesetzbuch nach sich ziehen. Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption sind nun als neue Ausbeutungsformen zusätzlich zu ahnden.
Zudem muss den Herausforderungen des technologiebasierten Menschenhandels stärker begegnet werden.
Wir begrüßen den Ansatz der EU, die Betroffenen von Menschenhandel in den Mittelpunkt zu stellen. Viele Änderungen betreffen daher die strukturelle Organisation des Schutzes und der Unterstützung der Betroffenen in Deutschland. So sieht die EU-Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten Nationale Verweismechanismen einrichten und Mindeststandards festlegen, damit Betroffene von Menschenhandel frühzeitig erkannt und an spezialisierte Unterstützungssysteme weitergeleitet werden können. Für die grenzüberschreitende Verweisung von Betroffenen sollen nationale Anlaufstellen (Focal Points) ernannt werden. Zudem gibt die Richtlinie Anlass eine nationale Koordinierungsstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels einzurichten.
Die Änderungen der EU-Richtlinie bestätigen den Weg, den die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eingeschlagen hat: So wird aktuell ein Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel erarbeitet, den die Richtlinie nun auch vorsieht. Wir hoffen, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland zu mehr Schutz der Betroffenen von Menschenhandel auf allen Ebenen führt.“
(c) DIMR, 24.04.2024