Wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution wurde eine 21-Jährige vom Amtsgericht Würzburg nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Zudem muss sie sich in einem Aufsatz mit den Auswirkungen der Zwangsprostitution auf das Opfer auseinandersetzen.
Die 19-jährige Geschädigte hatte zu Beginn des Jahres 2022 ihren Ausbildungsplatz verloren. Was folgten waren Wohnungslosigkeit und ein Abrutschen in die Würzburger Bahnhofsszene. Dort nutze der immer noch flüchtige Haupttäter diese Notlage der jungen Frau aus: Er vermittelte ihr eine Wohnung und zwang sie in dieser der Prostitution nachzugehen. Im Zeitraum von August bis Dezember 2022 erwirtschaftet die junge Frau insgesamt über 30.000 Euro von denen sie den Großteil an ihren Zuhälter abgeben musste. Für den Fall, dass die junge Frau die Prostitution wieder aufgeben wollte, wurden ihr und ihrer Familie Gewalt angedroht: „Man wisse schließlich wie man foltert.“
Die Tatbeiträge der Angeklagten jungen Frau waren im Vergleich zu den Haupttätern gering: in wenigen Fällen soll sie die Tageseinnahmen bei der Geschädigten abgeholt haben. Zudem habe sie ihr einen Zettel zugeleitet auf dem die Verhaltensregeln und das Tagesziel für die Einnahmen für die Geschädigte aufgleistet wurden.
Für die Verurteilung kam es aber nicht darauf an, ob auf die Geschädigte überhaupt durch die Angeklagte selbst Druck ausgeübt wurde. Das Gesetz schützt das Opfer in § 232a StGB allein aufgrund ihres Alters. Wer eine Person unter 21 Jahren veranlasst, die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen wird nach dem Willen des Gesetzgebers bereits bestraft.
Indem die Angeklagte das Geld abholte und Nachrichten des Zuhälters an die Geschädigte weiterleitete half sie dem Hauptangeklagten bei dieser Tat: Beihilfe zur Zwangsprostitution.
So lautete auch das Urteil des Jugendgerichts: 1.000 Euro Geldauflage muss die junge Frau an eine gemeinnützige Organisation zahlen und sich in einem Aufsatz mit den Auswirkungen für Opfer von Zwangsprostitution auseinandersetzen. Aufgrund von typischen jugendlichen Reifedefiziten und einer enormen Beeinflussung durch den Haupttäter – mit dem diese zur Tatzeit liiert war – kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Sehr zugutegehalten wurde der Angeklagten vom Gericht ihr Geständnis, welches dem Opfer eine weitere Aussage vor Gericht ersparte.
Ein weiterer Gehilfe wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt – das Berufungsverfahren läuft noch. Vom Haupttäter fehlt weiter jede Spur. Das heutige Urteil gegen die 21-Jährige wurde noch im Gerichtsaal rechtskräftig.