Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, das Weisungsrecht der Justizministerinnen und -minister gegenüber den Staatsanwaltschaften besser zu regeln. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass das Weisungsrecht grundsätzlich erhalten bleiben soll.
„Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutive – deswegen ist es richtig, dass das Weisungsrecht erhalten bleibt“, macht Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied im Ausschuss Strafrecht des DAV, deutlich. Die richterliche Unabhängigkeit könnten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte deshalb nicht genießen.
Begrüßenswert sei es jedoch, dass der Gesetzentwurf das Weisungsrecht transparenter gestalten will. „Weisungen an die Staatsanwaltschaft müssen schriftlich festgehalten und begründet werden. Das ermöglicht nicht nur Einwände durch die Betroffenen, sondern auch die parlamentarische Kontrolle“, so Pinar.
(c) DAV, 23.04.2024