Die Bundesanwaltschaft hat heute (4. April 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 23. März 2022 den deutschen Staatsangehörigen Peter S. durch Beamte des Landespolizeipräsidiums Saarland festnehmen lassen. Er wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge (§§ 211, 212 Abs. 1, § 306c, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte Peter S. besuchte am späten Abend des 18. September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis, wo er sich mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda austauschte. Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich, dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.
Nach Schließung der Gaststätte begab sich der Beschuldigte in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße, um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen. Er betrat das Gebäude, goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.
Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2020 die Ermittlungen übernommen. Die seinerzeit bei der Landesjustiz gegen Unbekannt geführten Ermittlungen waren eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse wurde das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken wiederaufgenommen. Es deuteten gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags hin. Diese Annahme und der Tatverdacht gegen den Beschuldigten haben sich im Rahmen der durch die Bundesanwaltschaft fortgeführten Ermittlungen erhärtet.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 4. April 2022