Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 21. März 2023 in einem Einkaufsmarkt in Markdorf seine getrenntlebende Ehefrau mit insgesamt sechs Schüssen aus einer Pistole, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß. Er handelte dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Während des Tatgeschehens hielten sich unter anderem die Leiterin sowie ein Mitarbeiter des Einkaufsmarktes in diesem auf; beide erlitten durch das Miterleben des Tatgeschehens gesundheitliche Beeinträchtigungen. 

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, auf eine Verfahrensbeanstandung sowie die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da das Verfahren beanstandungsfrei geführt worden ist und die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. 

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. 

Vorinstanz: 

Landgericht Konstanz – Urteil vom 4. August 2023 – 4 Ks 40 Js 2263/23

(c) BGH, 19.04.2024

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