Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen Hauptbetreiber und einen Mitarbeiter des bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals »movie2k« Anklage zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, erhoben.
Dem 40-jährigen deutschen Hauptbetreiber wird gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz in 219.928 tateinheitlichen Fällen und gewerbsmäßige Geldwäsche in 146 Fällen sowie Anstiftung zur falschen Verdächtigung vorgeworfen. Mit den Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen soll er Bitcoins als Taterträge erworben haben.
Der zeitweise untergetauchte Angeschuldigte wurde seit Ende 2019 international per Haftbefehl gesucht und Ende Mai 2023 im Ausland festgenommen. Nach seiner Auslieferung saß er bis Mitte Januar 2024 in Untersuchungshaft in Sachsen.
Dem zweiten Angeschuldigten wird gewerbsmäßige Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der 37-jährige polnische Staatsangehörige soll von dem mit ihm befreundeten Hauptbetreiber Ende Mai 2013 einen Lohn in Bitcoins für seine Tätigkeit bei movie2k erhalten haben.
Die Prüfung des Umgangs mit den sichergestellten Bitcoins dauert an.
Das Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
(Zu dem Ermittlungsverfahren wurde eine Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen am 30. Januar 2024 veröffentlicht.)
Zum Hintergrund:
Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES gehören Staatsanwälte, eine Wirtschaftsfachkraft, eine Steuerfahnderin und das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.
In einem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 14. März 2023 den zweiten Hauptbetreiber von movie2k (den Programmierer) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde der für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständige Hauptfinanzagent von movie2k wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die abschließende Entscheidung über die Einziehung der in diesem Verfahren sichergestellten Kryptowährungen von ungefähr 2.700 Bitcoins und Bitcoin-Cash hat das Amtsgericht Leipzig vom Strafverfahren abgetrennt; diese steht noch aus. Daher kann über die Verwertung der durch Notveräußerung erlangten und derzeit hinterlegten ca. 38,6 Millionen Euro noch nicht entschieden werden.
Die weitere Anklage gegen einen Immobilienmakler aus Berlin, dem zusammen mit dem zweiten Hauptbetreiber Geldwäsche vorgeworfen wird, hat das Amtsgericht Leipzig, Schöffengericht, noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
(c) Generalstaatsanwaltschaft Dresden, 17.04.2024