Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat unter dem 29. Februar 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen ein Ehepaar aus Dortmund erhoben. Dem 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen C.K. wird vorgeworfen, am 6. Juli 2021 über ein ihm zuzuordnendes Profil eines Onlinedienstes („Instagram“) mittels einer zweiteiligen Videoveröffentlichung die Konsumenten des Videos dazu aufgefordert zu haben, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat – IS“ anzuschließen.
Ferner wird ihm gemeinsam mit seiner Ehefrau, der 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen Z.K., vorgeworfen, am 12. Februar 2022 einen Betrag in Höhe von 225,- EURO zugunsten von Angehörigen des „IS“ an einen sogenannten „IS-Finanzagenten“ in die Türkei transferiert zu haben. Dieser Geldbetrag soll neben weiteren Geldbeträgen in Höhe von insgesamt 4.617,- US-Dollar zur Unterstützung inhaftierter weiblicher IS-Mitglieder und deren Kindern in dem im Nordosten Syriens liegenden Lager „Al Hol“ genutzt worden sein. Die in einem gesonderten Abschnitt des Lagers untergebrachten weiblichen IS-Mitglieder sollen dort eine der Ideologie des IS entsprechende Lebensweise durchgesetzt haben. Die Spendengelder sollen der Aufrechterhaltung und Förderung des Zusammenhalts und der Strukturen des IS zugutegekommen sein.
Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Das Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.
Die Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
(c) GenStA Düsseldorf, 16.04.2024