Zum Sachstand der Bundesregierung zur Zulassung von Athlet*innen aus Russland und Belarus zu den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 im Sportausschuss erklären Philip Krämer, Obmann im Sportausschuss, und Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe:
Die Entscheidung des IOC und IPC, dass russische und belarusische Athletinnen und Athleten nicht konsequent von den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 in Paris ausgeschlossen werden, sendet weiterhin das völlig falsche Signal. Der brutale russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ein schwerwiegender Bruch des Völkerrechts und steht in klarem Widerspruch zur Olympischen Idee. Die Teilnahme unter neutraler Flagge ändert nichts an der engen Verflechtung von Sport und Militär in Russland und stellt die Teilnahme Einzelner über den kollektiven Schutz ukrainischer Athletinnen und Athleten. Ukrainische Athletinnen und Athleten sehen sich nun eventuell gezwungen, gegen Repräsentantinnen und Repräsentanten der angreifenden Nation anzutreten.
Russland und Belarus sind weiterhin an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt. Rund 80 Prozent der russischen und belarusischen Sportlerinnen und Sportler sind Teil des staatlichen militärischen Systems, werden von diesem gefördert und aktiv für Propagandazwecke eingespannt. Zu glauben, dass die Athletinnen und Athleten nicht für die russische Propaganda instrumentalisiert werden, wäre naiv.
Das vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass der Schutz der Menschenrechte von ukrainischen Athletinnen und Athleten im Vordergrund stehen muss und die Sportverbände verpflichtet sind, die Menschenwürde besonders von vulnerablen Sportlerinnen und Sportlern zu schützen.
Mit der Ankündigung Russlands, im Spätsommer nach den Spielen in Paris eigene „Freundschaftsspiele“ in Russland zu veranstalten, missbraucht das russische Regime den Sport. Spätestens diese jüngste Initiative zeigt auf, dass eine Wiedereingliederung russischer und belarusischer Athletinnen und Athleten in die internationale Sportwelt einer Farce gleicht.
Die solidarische Haltung des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) gegenüber ukrainischen Athletinnen und Athleten ist wichtig und vorbildlich – und Rückendeckung für die Bevölkerung in der Ukraine. Die deutsche Sportgemeinschaft und der DOSB müssen gegenüber den Weltverbänden geschlossen Haltung zeigen und deutlich machen, dass der Schutz ukrainischer Athletinnen und Athleten an erster Stelle steht.