Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/10943) eingebracht. Damit will sie nach eigenem Bekunden an bisherige Reformbemühungen anknüpfen. „Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden“, heißt es in dem Entwurf.
So sieht der Entwurf unter anderem „die Einführung einer Hybridaktenführung in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile, für vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Aktenführung in Papier begonnene Akten sowie – während der Pilotierungsphase – für elektronisch begonnene Akten“ vor. Ferner ist beispielsweise „die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten für Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen“ geplant. Zudem soll es laut Entwurf künftig möglich sein, „in der Revisionshauptverhandlung die physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten durch eine Zuschaltung im Rahmen einer Videokonferenz zu ersetzen“. Weiterhin schlägt die Bundesregierung „die beschränkte Zulassung des Identifizierungsverfahrens ELSTER im elektronischen Rechtsverkehr“ vor.
Die Vorlage soll am Mittwoch, 10. April 2024, in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Dem Bundesrat hat die Bundesregierung die Vorlage als besonders eilbedürftig übermittelt. Eine Stellungnahme der Länderkammer zu dem Entwurf liegt daher noch nicht vor.
(c) HiB Nr. 219, 10.04.2024