Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen sowie der CDU/CSU-Fraktion betreffend den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Es ist dringend erforderlich, parteipolitische Interessen außen vor zu lassen und sich einer fachlichen und sachlichen Diskussion zuzuwenden. Erklärtes Ziel muss sein, den Rechtsstaat zu stärken und den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes in den Fokus zu nehmen.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen und zu schützen gilt. Die Justiz sichert im Rahmen der Gewaltenteilung unser demokratisches und freies Zusammenleben ab.
Auch Anwaltschaft und Selbstverwaltung müssen und werden sich weiterhin fachlich mit möglichen Lösungen befassen und sich in die Diskussion einbringen. Anwältinnen und Anwälte haben eine besondere Verantwortung, denn ihre Aufgabe ist es, unabhängig zu beraten und Zugang zum Recht zu ermöglichen, indem sie sich rechtliches Gehör verschaffen und Waffengleichheit vor Gericht herstellen. Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft ist unerlässlicher Teil des Rechtsstaates. Eine unabhängige Anwaltschaft allein garantiert indes nicht die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates, sofern die Unabhängigkeit der Justiz nicht ebenfalls sichergestellt und der Schutz des Justizsystems nicht hinreichend gewährleistet ist.
BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels: „Es ist dringend geboten, mögliche Schutzmechanismen mit größter Sorgfalt und unbedingt unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten fachlich zu diskutieren, um sinnvolle und gut austarierte Lösungen zu finden. Die BRAK ist jederzeit bereit, sich in fachliche Diskussionen einzubringen, denn das Funktionieren unseres Rechtsstaates ist keine Selbstverständlichkeit. Alle Akteure sind gefragt und aufgerufen, die Zukunftssicherung unseres Systems aktiv mitzugestalten. Die BRAK stellt sich dieser Aufgabe gern.“
(c) BRAK, 08.04.2024