Bundespolizei: Allein in den ersten drei Wochen im Oktober 3.751 Feststellungen

Bis einschließlich 21. Oktober 2021 registrierte die Bundespolizei nur für den laufenden Monat 3.751 unerlaubte Einreisen mit einem Bezug zu Belarus. Im laufenden Jahr wurden somit insgesamt bereits 6.162 unerlaubte Einreisen mit Belarus-Bezug durch die Bundespolizei festgestellt. Die deutsch-polnische Grenze ist dabei der Brennpunkt.

Hintergrund:

Seit August 2021 ist die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt, der sich insbesondere aus der Migrationslage im Zusammenhang mit der Durchreise von Migranten über Belarus und die Republik Polen ergibt. Eine Entspannung der Lage zeichnet sich derzeit nicht ab.

Im Zeitraum Januar bis Juli 2021 hatten Kräfte der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze nur insgesamt 26 unerlaubt eingereiste Personen mit einem Belarus-Bezug festgestellt. Allein für den August wurden bereits 474 solcher illegaler Einreisen verzeichnet. Allein im September folgt ein erneuter Anstieg auf 1.903.

Bei der deutsch-polnischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Binnengrenze, die grundsätzlich zu jeder Zeit und an jeder beliebigen Stelle überschritten werden kann. Die Bundespolizei führt im grenznahen Raum intensivierte Fahndungsmaßnahmen unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen durch. Die Maßnahmen werden eng mit dem polnischen Grenzschutz abgestimmt. Es besteht eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem polnischen Grenzschutz und der Bundespolizei.

Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn die (temporäre) Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Dies ist an der deutsch-polnischen Grenze nicht der Fall. Bei Personen, die unerlaubt eingereist sind, erfolgt eine fallbezogene Prüfung, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden können. Bei gestelltem Schutzersuchen besteht aktuell keine Möglichkeit dazu.

Quelle: Bundespolizeipräsidium Pressemitteilung vom 22.10.2021

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