Die Bundesregierung hat am 30.03.2022 die deutsche Staatsangehörige Sahra M.B. aus Syrien nach Deutschland zurückgeführt. Die Beschuldigte wurde bei ihrer Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt am Main aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Koblenz wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz von Beamten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz im Auftrag der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz festgenommen.
Der inzwischen 27-jährigen Beschuldigten liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last:
Sahra M.B. reiste am 09. September 2014 nach intensiver gemeinsamer Vorbereitung mit ihrem Bruder und dessen nach islamischem Ritus verheirateter Ehefrau sowie ihrer Schwester von Idar-Oberstein aus über die Türkei in das zu diesem Zeitpunkt von dem IS in Syrien kontrollierte Gebiet ein, um sich dort als Mitglied der terroristischen Vereinigung im Ausland „Islamischer Staat“ anzuschließen. Nach der Ankunft im Herrschaftsgebiet des IS wurde die Beschuldigte zunächst in einem Frauenhaus der Organisation untergebracht. Spätestens ab Oktober 2014 lebte sie gemeinsam mit den anderen Mitreisenden in der syrischen Stadt Al-Raqqa, wo sie sich in die Strukturen der terroristischen Vereinigung eingliederte und sich dem Willen der Organisation unterwarf. Entsprechend dem Frauenbild des IS heiratete sie kurz nach ihrer Einreise einen Kämpfer des IS. Die Beschuldigte unterstützte ihren Ehemann, indem sie sich dem traditionellen Frauenbild des IS unterordnete, den gemeinsamen Haushalt verrichtete und ihrem Ehemann bei dessen Kampfhandlungen zumindest moralische Unterstützung leistete, damit dieser uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung zu Verfügung stehen konnte. Nachdem der erste Ehemann der Beschuldigten bereits im Januar 2015 bei Kampfhandlungen getötet worden war, heiratete die Beschuldigte in der Folge mindestens zwei weitere Angehörige der terroristischen Vereinigung, die nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen ebenfalls in Syrien verstarben.
Für ihre Tätigkeiten erhielt die Beschuldigte vom IS Geldzahlungen und nahm nach dem Tod ihrer jeweiligen Ehemänner an der Witwenversorgung des IS teil.
Gegen die Beschuldigte besteht ferner der dringende Verdacht, spätestens ab Mitte 2015 in ihrer Wohnung über ein Schnellfeuergewehr AK 47 verfügt zu haben.
Anfang des Jahres 2019 wurde die Beschuldigte von kurdischen Kämpfern festgenommen und zunächst in das Camp Al Hawl gebracht. Von dort aus wurde die Beschuldigte zu einem späteren Zeitpunkt in das Camp Roj verlegt.
Von dort aus erfolgte die Rückführung der Beschuldigten durch die Bundesregierung.
Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Koblenz vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Der zusammen mit der Beschuldigten ausgereiste Bruder ist nach den vorliegenden Erkenntnissen im Frühjahr 2015 bei Kampfhandlungen in Syrien getötet worden. Seine nach islamischem Recht verheiratete Ehefrau, die gesondert verfolgte Lisa R, wurde am 04.03.2021 durch das Oberlandesgericht Koblenz wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Zu dem Aufenthalt der Schwester der Beschuldigten Sahra M.B. können derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte Sahra M.B. steht in keinem Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen eine weitere am 30.03.2022 aus Syrien zurückgekehrte deutsche Staatsangehörige aus Idar-Oberstein. Das Ermittlungsverfahren gegen diese wird durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführt.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Pressemitteilung vom 31. März 2022