Der Kontakt zwischen dem Messengerdienst Telegram und der Bundesregierung ist Thema von deren Antwort (20/1167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/898). Darin schrieb die Fraktion, der Messengerdienst habe in Deutschland „in der jüngeren Zeit die Aufmerksamkeit von Politik und Strafverfolgung auf sich gezogen, weil darauf Aufrufe zur Gewalt gegen einzelne Politiker veröffentlicht wurden“. Nach mehreren vergeblichen Versuchen sei es der Bundesregierung nach eigenen Angaben unlängst gelungen, einen ersten Kontakt zur Leitungsebene von Telegram herzustellen.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort vom 16. März ausführt, steht sie in Kontakt mit Telegram und hat mit der Geschäftsleitung und Arbeitsebene des Messengerdienstes Gespräche geführt. Die Gespräche dienten dazu, die Rechtslage nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu erläutern und Telegram dazu zu bringen, sich entsprechend dieser Rechtslage zu verhalten. Erreicht werden solle die Befolgung der deutschen Rechtslage nach dem Telekommunikationsgesetz, dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz und dem NetzDG durch Telegram. Die schnelle Löschung und Sperrung von strafbaren Inhalten stelle einen ersten Erfolg in der Kooperation mit Telegram dar.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 143 vom 29. März 2022