Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat Herrn Ziegler mit Wirkung zum 1. April 2024 zum neuen Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Regensburg ernannt. Dieser wird damit Nachfolger von Alfred Huber, der ebenfalls zum 1. April 2024 als Präsident an das Landgericht Regensburg wechselt.

Theo Ziegler leitete zuletzt seit dem Jahr 2021 als Direktor das Amtsgericht Landshut. Der gebürtige Niederbayer Theo Ziegler begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz im Jahre 1992 bei der Staatsanwaltschaft Landshut. An-schließend wechselte er im Jahr 1996 an das Amtsgericht Kelheim und im Jahr 2000 als Richter an das Landgericht Regensburg. Ab dem Jahr 2003 war Herr Ziegler als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften Landshut und Regensburg tätig und wurde im Jahr 2007 zum Vorsitzender Richter am Landgericht Landshut ernannt. Ab 2014 war Herr Ziegler als Oberstaatsanwalt als stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Regensburg tätig; er wechselte sodann im Jahr 2017 als Vizepräsident an das Landgericht Landshut.
Im Rahmen seiner früheren Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Regensburg war Herr Ziegler vor allem maßgeblich an der Gründung der hiesigen Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen zum 1. Januar 2006 beteiligt. Als stellvertretender Behördenleiter war Herr Ziegler auch für die Pressearbeit der Behörde verantwortlich.

Sein Vorgänger Alfred Huber wird zum 1. April 2024 das Amt des Präsidenten des Landgerichts Regensburg übernehmen.

Andreas Wimmer, Generalstaatsanwalt in Nürnberg: „Herr Ziegler ist aufgrund seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit in allen Bereichen der Bayerischen Justiz und insbesondere wegen seiner ausgezeichneten Kenntnisse und Erfahrungen als Staatsanwalt prädestiniert für die Übernahme dieser herausragenden Leitungsfunktion. Die Staatsanwaltschaft Regensburg, die gerade mit erheblichen Steigerungen der Kriminalität zu kämpfen hat, wird durch Herrn Ziegler – ebenso wie durch seinen Vorgänger Herrn Huber – bestens geführt werden.“

(c) GenStA Nürnberg, 18.03.2024

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