In der heutigen Sitzung des Ältestenrats hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angekündigt, ein Ordnungsgeldverfahren gemäß § 44e Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages durch den Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler in Höhe von 1000 Euro einzuleiten. In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 13. März 2024 hatte der Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler (AfD) den Platz der amtierenden Ausschussvorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), eingenommen und sich geweigert, trotz der umgehenden Aufforderung des Ausschusssekretariates, den Platz wieder zu räumen.
(c) Deutscher Bundestag, 14.03.2024