Jens Rommel ist heute zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt worden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte Rommel für das Amt vorgeschlagen. Heute hat er ihm die vom Bundespräsidenten unterzeichnete Ernennungsurkunde ausgehändigt und ihn im neuen Amt willkommen geheißen. Zugleich hat Minister Buschmann die Arbeit von Rommels Vorgänger Dr. Peter Frank nochmals gewürdigt. Den Rahmen dafür bot ein Festakt in Karlsruhe.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
„Mit Jens Rommel steht seit heute erneut eine herausragende Persönlichkeit an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Er hat unserem Rechtsstaat bereits in vielen wichtigen Funktionen gedient: als Richter am Bundesgerichtshof, als Staatsanwalt und als Leiter der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Dabei hat er Führungsstärke, fachliche Kompetenz, Einsatz-bereitschaft und persönliche Integrität bewiesen. Ich bin deshalb überzeugt: Jens Rommel verfügt über alle Fähigkeiten und Eigenschaften, um ein exzellenter Generalbundesanwalt zu sein. Gerade in der jetzigen Zeit wächst seinem neuen Amt besondere Bedeutung zu. Wir leben in der besten Ordnung, die es in Deutschland jemals gab. Doch das ist nicht selbstverständlich. Unsere freiheitliche Demokratie hat Feinde, denen wir entschieden und wirkungsvoll begegnen müssen: streng mit den Mitteln des Rechts. Ich wünsche Jens Rommel alles Gute für seine neue Aufgabe. Zugleich danke ich seinem Vorgänger, Peter Frank, noch einmal herzlich: Er hat das Amt des Generalbundesanwalts acht Jahre in herausragender Weise ausgefüllt und sich dabei große Verdienste um unseren Rechtsstaat erworben.“
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wird auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz und mit Zustimmung des Bundesrats vom Bundespräsidenten ernannt. Zuständig ist die von ihm geleitete Bundesanwaltschaft insbesondere für die Strafverfolgung auf dem Gebiet des Staatsschutzes. Dazu gehören Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus und der Spionage sowie Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Darüber hinaus übernimmt die Bundesanwaltschaft die staatsanwaltlichen Aufgaben in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und in Leipzig: Die Revisionsverfahren dienen der Wahrung und Fortentwicklung des Strafrechts.
Jens Rommel war, bevor er zum Generalbundesanwalt ernannt wurde, Richter am Bundesgerichtshof und dort dem 4. Strafsenat zugewiesen. Ihm war zudem knapp vier Jahre lang stellvertretend die Aufgabe eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen. Zwischen 2015 und 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Jens Rommel hat an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon Rechtswissenschaften studiert. Nach den in Bayern abgelegten juristischen Staatsprüfungen trat er im Jahr 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war er in verschiedenen Positionen und an verschiedenen Stellen tätig: als Richter an den Amtsgerichten Biberach und Riedlingen, als Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg, im Justizministerium Baden-Württemberg sowie an der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel. Von 2007 bis 2010 war Jens Rommel als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft abgeordnet.
Jens Rommels Vorgänger im Amt des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof war Dr. Peter Frank. Er hat das Amt des Generalbundesanwalts seit Oktober 2015 ausgeübt und ist am 21. Dezember 2023 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden.
(c) BMJ, 04.03.2024