Die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat über die Beschwerde des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe vonAmazon entschieden.
Amazon beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis des Vorsitzenden des Betriebsrats Winsen/Luhe zu kündigen. Ihm wird vorgeworfen, Zeiten seiner Tätigkeit für den Betriebsrat schuldhaft falsch dokumentiert und dadurch gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen zu haben. Der Betriebsrat hatte seine dafür erforderliche Zustimmung nicht erteilt, das Arbeitsgericht Lüneburg hat sie auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt.
Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Betriebsrates und des Betriebsratsvorsitzenden hat die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen. Nach Anhörung desBetriebsratsvorsitzenden und Vernehmung zweier Zeugen war die Kammer hinreichend von dem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und davon, dass dieser aufgrund der Fallumstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt überzeugt.
Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 13 TaBV 40/23, Beschluss vom 28.2.2024
(c) LAG Niedersachsen, 01.03.2024