Das Hessische Justizministerium hat heute mehrere Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat initiiert.
Ziel dieser Anträge ist die grundlegende Überarbeitung des durch die Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurfs.
Dazu Justizminister Christian Heinz: „Der Gesetzentwurf begegnet nach wie vor erheblichen und grundlegenden fachlichen Bedenken, die korrigiert werden müssen. Die Bundesregierung hat die Bedenken der Länder im bisherigen Gesetzgebungsverfahren völlig ignoriert. Die Justiz würde massiv belastet. Unsere Staatsanwälte müssten tausende Verfahren aufarbeiten, wenn das Gesetz so bleibt“.
Heinz erläuterte, die von der Ampel-Regierung geplante Amnestieregelung solle sogar bei rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren nachträglich zur Straffreiheit führen, obwohl die Täter in voller Kenntnis ihres Unrechts gehandelt hätten.
Außerdem werde ein Inkrafttreten schon zum 1. April 2024 dazu führen, dass viele fehlerfreie Urteile der ersten Instanz durch Rechtsmittel wieder aufgehoben würden. Auch dies belaste die Justiz.
„Die tausendfache Abarbeitung von Amnestiefällen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis bindet erheblich das vorhandene Personal, das wir für die effektive Verfolgung schwerwiegender Kriminalität dringend gebraucht wird“, so Christian Heinz.
(c) HMdJ, 29.02.2024