Im Jahr 2023 konnte beim Verwaltungsgericht Münster die Dauer der asylrechtlichen Hauptsacheverfahren erneut verkürzt werden. Während das Gericht bereits im Jahr 2022 eine erhebliche Verkürzung der Verfahrensdauer im Vergleich zum Vorjahr von durchschnittlich 23,3 Monate auf 17,4 Monate erreichen konnte, sank die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2023 auf nunmehr 16,7 Monate. Auch die Dauer der asylrechtlichen Eilverfahren konnte im Vergleich zu den Jahren 2019 bis 2021 leicht gesenkt werden. Sie betrug im Jahr 2023 – wie im Vorjahr –durchschnittlich etwa zwei Wochen.
Die Entwicklung der Dauer der Asylverfahren: Entwicklung der Verfahrensdauer in den letzten fünf Jahren (in Monaten) (Quelle: IT.NRW) Jahr Hauptsacheverfahren Eilverfahren 2019 17,9 0,8 2020 22,5 0,8 2021 23,3 0,7 2022 17,4 0,5 2023 16,7 0,5
Die Zahl der im Jahr 2023 neu eingegangenen asylrechtlichen Klagen und Eilanträgen hat sich mit insgesamt 2.055 Verfahren im Vergleich zu den Vorjahren auf einem im Wesentlichen gleichbleibend hohen Niveau bewegt.
Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren: Geschäftsentwicklung in den letzten fünf Jahren (Quelle: IT.NRW) Jahr Eingänge Erledigungen Anhang am Jahresende 2019 2.432 3.390 3.290 2020 1.920 2.590 2.620 2021 1.652 2.013 2.259 2022 2.196 2.284 2.171 2023 2.055 2.257 1.969
Der Anteil der Asylverfahren an der Gesamtzahl der Verfahren des Gerichts (einschließlich der Verfahren aus den sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Sachgebieten wie zum Beispiel dem Baurecht, dem Gewerberecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht oder dem Sozialrecht) lag sowohl bei den Eingängen als auch beim Anhang am Ende des Jahres 2023 bei annähernd 50 %. Insgesamt hatte das Gericht im Jahr 2023 einen leichten Rückgang der neu eingegangenen Verfahren zu verzeichnen. Die Zahl der Eingänge sank von insgesamt 4.751 im Jahr 2022 auf insgesamt 4.361. Dabei weist die Statistik mit 6.520 eine ungewöhnlich hohe Zahl an Erledigungen aus. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt etwa 3.700 Verfahren von Unternehmen aus der fleischverarbeitenden Industrie auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen während der Corona-Pandemie eingegangen waren, von denen im Jahr 2023 etwa 2.000 Verfahren im Hinblick auf Musterverfahren förmlich zum Ruhen gebracht worden sind und statistisch als erledigt gelten. Diese Verfahren sind jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen. Vielmehr sind aus diesem Komplex noch insgesamt etwa 3.500 Verfahren vorhanden.
Die allgemeine Geschäftsentwicklung im Überblick: Geschäftsentwicklung in den letzten fünf Jahren (Quelle: IT.NRW) Jahr Eingänge Erledigungen Anhang am Jahresende 2019 4.629 5.681 5.030 2020 4.211 4.730 4.511 2021 6.938 4.231 7.218 2022 4.751 5.805 6.164 2023 4.361 6.520 4.005
Trotz der vielfältigen Herausforderungen konnten die 42 Richterinnen und Richter und 48 Angestellten des Gerichts (darunter eine Reihe von Teilzeitkräften) die durchschnittliche Dauer der Verfahren aus den sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten im Wesentlichen auf dem Niveau der Vorjahre halten.
Die Entwicklung der Verfahrensdauer in den sogenannten klassischen Rechtsgebieten: Entwicklung der Verfahrensdauer in den letzten fünf Jahren (in Monaten) (Quelle: IT.NRW) Jahr Hauptsacheverfahren Eilverfahren 2019 12,3 1,6 2020 11,6 1,5 2021 11,6 1,7 2022 10,0 2,0 2023 11,9 1,9
Insgesamt hat sich der Geschäftsbetrieb des Verwaltungsgerichts Münster in den letzten Jahren vor allem durch die zunehmende Digitalisierung der meisten Abläufe stark verändert. Die 2021 eingeführte elektronische Akte ist längst zum Alltag des Gerichts geworden, Papierakten sind kaum noch vorhanden. Auch sind die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Aktenbearbeitung nicht nur durch die Richterinnen und Richter, sondern auch durch die Beschäftigten in den Serviceeinheiten ohne weiteres im Home-Office erfolgen kann. Zudem werden mündliche Verhandlungen zunehmend per Video-Konferenz durchgeführt.
(c) VG Münster, 29.02.2024