Richter am Bundesgerichtshof Bellay wird mit Ablauf des 29. Februar 2024 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden.
Herr Bellay wurde am 12. Juli 1960 in München geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Mai 1989 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht Gemünden am Main und bei der Staatsanwaltschaft Würzburg eingesetzt. Bei der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde er im Mai 1992 zum Staatsanwalt ernannt, bevor er ab Februar 1993 von dort für 13 Monate als Richter kraft Auftrags an das Landgericht Leipzig abgeordnet wurde. Mit der Rückkehr nach Bayern erfolgte im März 1994 seine Ernennung zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Würzburg. In der Zeit von Dezember 1994 bis November 1997 war Herr Bellay als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof sowie in der Zeit von Mitte März 2001 bis Juli 2003 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Nach einer sich anschließenden fünfmonatigen Abordnung an das Landgericht Bamberg wechselte er ab Januar 2004 mit seiner Beförderung zum Staatsanwalt als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Würzburg. Dort erfolgte im September 2005 auch die weitere Beförderung zum Oberstaatsanwalt, bevor er im Januar 2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht bei dem Landgericht Würzburg wieder in den Richterdienst wechselte.
Am 4. Januar 2010 wurde Herr Bellay zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort gehörte er zunächst für sieben Jahre bis Ende 2016 dem 5. Strafsenat in Leipzig an, der in dieser Zeit für die strafrechtlichen Revisionen aus dem Bezirk des Kammergerichts sowie aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden, Hamburg und Schleswig zuständig war. Seit Beginn des Jahres 2017 ist er Mitglied des 1. Strafsenats, dem heute unter anderem die strafrechtlichen Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte München, Stuttgart und Karlsruhe sowie bundesweit alle Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen zugewiesen sind. Vom 12. Januar 2023 bis Ende des Jahres 2023 war Herr Bellay stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats. Darüber hinaus gehörte er in den Jahren 2012 bis 2016 zunächst als stellvertretendes und später als ordentliches Mitglied dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen und dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen an sowie im Anschluss in den Jahren 2017 bis 2018 als beisitzendes Mitglied dem Senat für Anwaltssachen. Für die Senate für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie für Wirtschaftsprüfersachen war er als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Für den 1. Strafsenat war er zunächst als stellvertretendes und später als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
In der über vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Bellay vor allem die Rechtsprechung des 5. und des 1. Strafsenats maßgeblich geprägt.
(c) BGH, 29.02.2024