Der Direktor des Amtsgerichts Regensburg Dr. Harald Müller tritt mit Ablauf des 29. Februar 2024 in den Ruhestand. In seiner langjährigen Dienstzeit in der bayerischen Justiz war der 64jährige Jurist in vielen Funktionen in Nürnberg, Kelheim, Neumarkt i.d.OPf. und Regensburg tätig.
Dr. Harald Müller begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz im März 1991 als Richter bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Im Septem-ber 1992 wechselte er an die Staatsanwaltschaft Regensburg. Im Februar 1994 kehrte er in den Richterdienst zurück, nunmehr an das Amtsgericht Kelheim. Im März 2001 wechselte er an das Landgericht Regensburg und übernahm dort bis August 2009 hauptamtlich die Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare, wobei er zeit-weise zugleich auch mit Rechtsprechungsaufgaben bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Landgericht Regensburg befasst war. Zudem war er ab Oktober 2008 am Landgericht Regensburg auch als Güterichter tätig. Noch während seiner Tä-tigkeit in der Referendarausbildung, mit Wirkung zum 1. April 2006, erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg.
Im Oktober 2009 kehrte Herr Dr. Müller an das Amtsgericht Kelheim zurück und über-nahm dort das Amt als ständiger Vertreter des Direktors. Neben der rechtsprechenden Tätigkeit und Vertretung des Direktors hatte er auch verschiedene Aufgaben innerhalb der Gerichtsverwaltung inne.
Im April 2012 trat Dr. Harald Müller als Direktor des Amtsgerichts an die Spitze des Amtsgerichts Neumarkt in der Oberpfalz. Nach mehr als siebenjähriger Leitung des Neumarkter Gerichts folgte zum 16. Oktober 2019 der Wechsel als Direktor des Amtsgerichts an das Amtsgericht Regensburg. Mit Ablauf des Monats Februar 2024 wird Dr. Harald Müller nun in den Ruhestand treten.
Das Besetzungsverfahren für die Nachfolge ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Dr. Thomas Dickert, Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg: “Mit Herrn Dr. Müller tritt eine hochgeschätzte Führungskraft in den Ruhestand. Er hat die Amtsgerichte Neumarkt i.d.OPf. und Regensburg mit viel Herzblut und großem Verantwortungsbewusstsein geführt. Ich danke ihm von Herzen für seine Lebensleistung im Dienst der bayerischen Justiz, insbesondere für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich ihm alles erdenklich Gute.“
(c) OLG Nürnberg, 27.02.2024