Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen verhandelt am 29.02.2024 um 10:30 Uhr über die Beschwerde in einem Verfahren zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse bei der DB Regio im Rahmen des Tarifeinheitsgesetzes.
Die Gewerkschaften GDL und EVG haben mit dem AGV Move, einem Arbeitgeberverband, dem die DB Regio angehört, zahlreiche Tarifverträge abgeschlossen. Die DB Regio wendet seit April 2021 nur noch die mit der EVG geschlossenen Tarifverträge an, weil sie die „begründete Annahme“ getroffen hat, diese Gewerkschaft sei in ihrem Betrieb im Kollisionszeitpunkt die mitgliederstärkste.
Die GDL möchte die Geltung ihrer Tarifverträge festgestellt wissen, AGV, DB Regio und EVG die der Tarifverträge der EVG. Die GDL behauptet, am 31.05.2022 die mitgliederstärkste Gewerkschaft zu sein, die übrigen Beteiligten gehen von der EVG als der mitgliederstärksten Gewerkschaft aus.
Das Arbeitsgericht hat alle Anträge zurückgewiesen, weil nicht der AGV Move die Aufnahme von Tarifverhandlungen im Sinne des § 4a Abs. 5 TVG bekannt gegeben habe, sondern die Konzernmutter, die DB AG. Hiergegen richten sich die Beschwerden sämtlicher Beteiligten.
Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 5 TaBV 47/23
(c) LAG Niedersachsen, 21.02.2024