Schluss mit dem Aktenschleppen! – die Digitalisierung der niedersächsischen Justiz schreitet weiter in großen Schritten voran. Mit dem LG Verden hat heute das letzte der elf niedersächsischen Landgerichte auf die rechtsverbindliche elektronische Akte (eAkte) umgestellt. Neueingänge an Landgerichten in allgemeinen Zivilsachen werden nun landesweit ausschließlich elektronisch bearbeitet.
Die Arbeitsabläufe in den Gerichten ändern sich hierdurch fundamental – rund 800 Beschäftigte mussten bei den Landgerichten für die Einführung geschult und vor Ort begleitet werden. Diesen Kraftakt haben die Verantwortlichen und die Bediensteten mit Bravour gemeistert: Nur rund anderthalb Jahre nach rechtverbindlicher Einführung der eAkte am ersten elektronisch arbeitenden Gericht, dem LG Oldenburg, ist der Umstellungsprozess abgeschlossen.
Ministerin Dr. Wahlmann: „Mit der rechtsverbindlichen Einführung der eAkte in Zivilsachen an allen elf Landgerichten ist der nächste Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der niedersächsischen Justiz erreicht. Es ist eine großartige Leistung, dass die Kolleginnen und Kollegen diesen tiefgreifenden Veränderungsprozess in knapp anderthalb Jahren bewerkstelligt haben. Damit ist es jedoch nicht getan: Auch in Zukunft werden wir die Prozesse weiterentwickeln und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei der Arbeit mit der eAkte unterstützen. Nur so kann die eAkte das werden, was sie sein soll: Ein Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeit in der Justiz und damit auch zur Steigerung der Attraktivität unserer Justizberufe.“
Mit dem Abschluss des Umstellungsprozesses befinden sich die Landgerichte in guter Gesellschaft: Auch bei den niedersächsischen Arbeits- und Sozialgerichten laufen neue Verfahren bereits jetzt ausschließlich elektronisch. Im nächsten Schritt werden nun auch die 80 Amtsgerichte diesem Beispiel folgen. Die schrittweise Umstellung aller niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften auf die eAkte soll bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Bürgerinnen und Bürger können die Gerichte über den Dienst „Mein Justizpostfach“ seit Oktober 2023 ebenfalls rechtssicher und kostenlos auf digitalem Wege erreichen.
(c) JM Niedersachsen, 19.02.2024