Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt finden in Berlin seit zehn Jahren in der Gewaltschutzambulanz der Charité aktive und zielgerichtete Hilfe. Die Ambulanz ermöglicht eine kostenlose rechtsmedizinische Untersuchung und eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen. Damit leistet die von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit rund 1,3 Millionen Euro jährlich finanzierte Einrichtung einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen in der Hauptstadt.
Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, kommentiert: „Bei einem Besuch in der Gewaltschutzambulanz konnte ich mich bereits von der wertvollen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen. Die Gewaltschutzambulanz ist eine große Unterstützung für Menschen in einer schwierigen Notsituation und ein wesentlicher Bestandteil der Berliner Opferhilfe.“
„In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Gewaltschutzambulanz zu einer etablierten Institution entwickelt, die für mehr als nur eine rechtsmedizinische Dokumentationsstelle steht“, betont Dr. Lars Oesterhelweg, Leiter der Gewaltschutzambulanz und kommissarischer Leiter des Instituts für Rechtsmedizin. „Wir wollen Betroffenen einen sicheren Ort und ein geschütztes Umfeld bieten, wo sie ohne Angst vor Stigmatisierung oder Repressalien Hilfe suchen können und sie bestmöglich unterstützt werden.“
„Opfer von Gewalt brauchen möglichst niederschwellige Angebote, um sich in einem geschützten Raum untersuchen lassen zu können“, sagt Prof. Martin E. Kreis, Vorstand Krankenversorgung der Charité. „Wir sind stolz, dass die Charité mit der Expertise ihrer Rechtsmedizin in enger Zusammenarbeit mit der Klinik für Gynäkologie die Gewaltschutzambulanz auf- und ausgebaut hat und damit den Opferschutz stärkt. Wir danken der Senatsverwaltung für Justiz für die fortwährende Unterstützung, ohne die diese Arbeit nicht möglich wäre.“
Gegründet wurde die Gewaltschutzambulanz (GSA) am 17. Februar 2014 auf Initiative der damals Verantwortlichen im Institut für Rechtsmedizin, Dr. Saskia Etzold und Prof. Michael Tsokos. Rund 13.000 gewaltbetroffene Personen haben seit dem Start vor zehn Jahren Kontakt mit der Gewaltschutzambulanz der Charité aufgenommen.
Die Mitarbeitenden der Charité übernehmen die Untersuchung von Menschen, die Gewalt erlebt haben, und dokumentieren ihre Verletzungen. Dazu zählt sexualisierte und häusliche Gewalt, Gewalt in der Öffentlichkeit oder im Dienst. Wenn sich Betroffene entscheiden, gegen die Täter vorzugehen, haben sie durch die Dokumentation ein gerichtsfestes Beweismittel in der Hand. Auch die Untersuchung von Kindern gehört zum Aufgabengebiet der Gewaltschutzambulanz. Das ist meist dann der Fall, wenn Jugendämter oder Kinderschutzambulanzen Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung vermuten.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist alleinige Zuwendungsgeberin der Gewaltschutzambulanz. Um den steigenden Fallzahlen gerecht zu werden, hat die Gewaltschutzambulanz ihr Angebot kontinuierlich erweitert: 2016 wurde ein mobiler Dienst zur rechtsmedizinischen Dokumentation bei stationär behandelten Patienten in den Krankenhäusern eingeführt. Außerdem vermitteln Care-Managerinnen der Gewaltschutzambulanz bei Bedarf telefonische Hilfsangebote. Dabei gibt es eine enge Kooperation mit anderen Berliner Einrichtungen. Das ermöglicht unter anderem eine psychosoziale Beratung durch Netzwerkpartner in den Räumlichkeiten der Gewaltschutzambulanz.
Zudem schult die Gewaltschutzambulanz Fachpersonal – beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden – um Zeichen körperlicher Gewalteinwirkungen bei Erwachsenen und Kindern besser zu erkennen. Dadurch soll das Bewusstsein für Gewaltsituationen geschärft werden.