Gegen einen inzwischen 35 Jahre alter ehemaliger Polizeibeamter der sog. „Alex-Wache“ und drei seiner ehemaligen Kollegen im Alter von 26, 27 und 30 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Berlin vor dem Landgericht Anklage erhoben. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, teilweise gemeinschaftlich einen Mann, der am 16. Juli 2021 nachts die „Alex-Wache“ wegen des Verlusts seines Geldbeutels aufgesucht hatte, misshandelt zu haben. Angeklagt sind eine Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung durch den 35-Jährigen sowie zwei gemeinschaftliche Körperverletzungen im Amt durch alle vier Angeschuldigten, in einem Fall in Tateinheit mit Verfolgung Unschuldiger, Nötigung im Amt und Freiheitsberaubung.

Der 35-Jährige soll in der Tatnacht gegen 2.00 Uhr zunächst dem später Geschädigten die Tür zur Alex-Wache geöffnet haben, dann aber – möglicherweise, um dessen Gestikulieren zu unterbinden – im Eingangsbereich dessen Arm nach unten.

Der Geschädigte soll daraufhin mit dem 30 Jahre alten Angeschuldigten gesprochen haben, wobei er auch auf den 35-Jährigen deutete. Dies soll dieser zum Anlass genommen haben, ihn mit einem kraftvollen Schlag zu Boden zu bringen und ihn dort weiter anzugehen. Die drei Mitangeschuldigten sollen dieses Vorgehen gesichert und so dem 35-Jährigen die weitere Misshandlung des Geschädigten ermöglicht haben, der zwischenzeitig sogar bewusstlos geworden sein soll.

Anschließend – und wohl auch, um die vorherigen Geschehnisse in einem anderen Licht erscheinen zu lassen – sollen alle vier beschlossen haben zu behaupten, der Geschädigte habe ein Feuerzeug und ein Mobiltelefon nach ihnen geworfen, und ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte einzuleiten. Daher sollen sie ihn auch festgehalten und gefesselt haben. Nachdem man den Atemalkohol des Geschädigten gemessen hatte, soll die Rufbereitschaft der Staatsanwaltschaft mit der Anregung, eine Blutentnahme anzuordnen, kontaktiert worden sein. Dem dort diensthabenden Kollegen soll man dann wahrheitswidrig erklärt haben, der Geschädigte sei nun doch mit der Blutentnahme einverstanden, trotzdem aber vermerkt haben, dass die Blutentnahme durch den Staatsanwalt angeordnet worden sein soll. Entsprechend wurde dem Geschädigten später auch ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung Blut abgenommen.

Der 35 Jahre alte Beschuldigte soll den Polizeidienst bereits freiwillig quittiert haben. In einem anderen Verfahren ist er – noch nicht rechtskräftig – zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 14.02.2024

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