Bundesminister Hubertus Heil verabschiedet den Präsidenten des Bundessozialgerichts in den Ruhestand und überreicht der zukünftigen Präsidentin ihre Ernennungsurkunde
Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel tritt Ende Februar 2024 in den Ruhestand und wurde gestern im Rahmen eines Festaktes im Kongress Palais in Kassel durch Bundesminister Hubertus Heil verabschiedet. Prof. Dr. Schlegel war mehr als sechs Jahre lang der Präsident der höchsten Instanz der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland.
Bundesminister Hubertus Heil dankte ihm für seine Verdienste um die Sozialgerichtsbarkeit – insbesondere als Präsident des Bundessozialgerichts. Mit seiner herausragenden Expertise und seiner hervorstechenden Persönlichkeit hat sich Prof. Dr. Schlegel fachlich und persönlich ein hohes Ansehen erworben.
Nach langjährigen Tätigkeiten an verschiedenen Sozialgerichten in Baden-Württemberg sowie am Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde Prof. Dr. Schlegel am 1. Januar 1997 zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Dort war er im Laufe seiner beruflichen Zeit in verschiedenen Senaten tätig. Am 1. August 2008 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und leitete die Senate für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Gesetzliche Rentenversicherung.
Bevor Prof. Schlegel im Juli 2014 das Amt des Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts übernahm, hatte er über drei Jahre die Abteilung III – Arbeitsrecht, Arbeitsschutz – im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geleitet. Seit dem 1. Oktober 2016 führt Prof. Dr. Schlegel das Amt des Präsidenten des Bundessozialgerichts und ist zugleich Vorsitzender des 1. Senats.
Seine Nachfolge tritt am 1. März 2024 die Präsidentin des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein, Frau Dr. Christine Fuchsloch, an.
Bundesminister Heil überreichte ihr gestern die Ernennungsurkunde, die der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskabinetts ausgefertigt hat. Die gebürtige Hessin ist die erste Frau an der Spitze des Bundessozialgerichts.
(c) BSG, 14.02.2024