Die Jugendkammer des Landgerichts München II hatte die beiden Angeklagten am 06.03.2023 (80. Verhandlungstag) wegen Mordes und anderer Delikte schuldig gesprochen und gegen die beiden Angeklagten lange Jugendstrafen – 13 Jahre für Maximilian B. und 8 Jahre 6 Monate für Samuel V. – verhängt.
Während der Angeklagte Maximilian B. das Urteil angenommen hatte, legte der Angeklagte Samuel V. Revision gegen die Entscheidung der Jugendkammer ein.
Der Bundesgerichtshof hat diese Revision mit Beschluss vom 07.02.2024 als unbegründet verworfen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
(c) LG München II, 13.02.2024