Das Kabinett beschließt heute den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, gerne so zitieren:

„Es ist richtig, dass der Bundesjustizminister zumindest bei diesem Vorhaben die Expertise aus der Justiz ernst nimmt und Anpassungen an den Vorschriften zur Kinderpornographie vornehmen möchte. Bedauerlich ist aber, dass er keine passgenaue Reform für die von der Justiz geschilderten Problemfälle vornimmt, sondern undifferenziert den Strafrahmen für Kinderpornographie senkt. Damit ist auch ein Verbreiten von Bildern und Filmen, die einen schweren Missbrauch darstellen, nicht mehr ein Verbrechen. Die Ampel verringert somit den Kinderschutz.“

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