Aus Verärgerung über das Fahrverhalten eines Rollerfahrers soll ein inzwischen 30 Jahre alter Mann diesen bewusst mit seinem Auto zu Fall gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Am Abend des 15. Juli 2024 soll sich der Angeschuldigte, der auf der Hauptstraße in Berlin-Rummelsburg auf der linken Fahrspur mit seinem Auto fuhr, über den baustellenbedingten Fahrspurwechsels eines Rollerfahrers vor sein Fahrzeug geärgert haben. Deshalb soll er anschließend mehrfach absichtlich gegen den Roller gefahren sein, um dessen Fahrer zu Fall zu bringen – was ihm beim dritten Mal auch gelang. Der Rollerfahrer soll dadurch Hämatome und eine Zerrung erlitten haben. Auf der Fahrbahn liegend soll der Angeschuldigte dann noch einmal den Blickkontakt mit ihm gesucht haben, bevor er ein weiteres Mal gegen den Roller fuhr. An dem Roller entstand dein Schaden von rund 1.850 Euro.
Neben der Bestrafung des Angeschuldigten strebt die Staatsanwaltschaft auch die Entziehung der Fahrerlaubnis des Angeschuldigten an, die ihm seit Dezember 2023 vorläufig entzogen ist.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 06.02.2024